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Tarifflucht und Arbeitnehmerrechte
Es wird gespart in Deutschland – in den privaten ebenso wie in den öffentlichen Haushalten. Einseitige Sparmaßnahmen zu Lasten der Beschäftigten konnten dabei bislang weitgehend verhindert werden – dem Flächentarifvertrag sei Dank. Dieses sozialstaatliche Prinzip, mit dem einheitliche Lebensverhältnisse im ganzen Land gewährt werden, ist nun in Gefahr. Nachdem das Land Berlin im Januar 2003 in einer Nacht- und Nebelaktion auch den letzten Arbeitgeberverband verlassen hat, denken auch andere Kommunen und Länder offen über einen solchen Schritt nach. Sie erhoffen sich von diesem Schritt neue Möglichkeiten, die Regelungen in dn Dienststellen billiger gestalten zu können – zu Lasten der Beschäftigten! Vor diesem Hintergrund erläutert dieses Kurzinfo wichtige Begriffe des Tarifrechts und legt dar, warum gerade jetzt gewerkschaftliche Arbeit nicht nur wichtig ist, sondern sich vor allem für Sie, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, lohnt.
Was sind Gewerkschaften?
Arbeitnehmer haben das Recht, sich zusammenzuschließen, um ihre Position gegenüber der Arbeitgeberseite zu stärken. Dieses Recht musste allerdings hart erkämpft werden. Heute wirken die Gewerkschaften dabei mit, die wirtschaftliche und soziale Lage der Arbeitnehmer zu gestalten und weiterzuentwickeln. Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes verfolgen das Ziel, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zu wahren und zu fördern. Dabei ist es eine Aufgabe die Bewahrung des Flächentarifvertrages. Denn BAT/BAT-O, MTArb/MTArb-O und BMT-G/BMT-G-O sichern die gleichen Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Deutschland.
Was bedeutet Tarifgebundenheit – bin ich als Beschäftigter des öffentlichen Dienstes automatisch tarifgebunden?
Tarifgebunden sind Personen, die von einem Tarifvertrag betroffen sind. Dies sind Mitglieder der Tarifvertragsparteien. Die Normen des Tarifvertrages gelten also nur für denjenigen zwingend, der als Arbeitnehmer einer Gewerkschaft und als Arbeitgeber einem Arbeitgeberverband angehört und wenn der Tarifvertrag zwischen diesen beiden Parteien geschlossen wurde!!!
Sind nicht die Tarifverträge für alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes allgemeinverbindlich?
Nein!!!!! Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung kann einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Das heißt, dass der Tarifvertrag auch auf diejenigen beschäftigten ausgedehnt wird, die nicht gewerkschaftlich gebunden sind. Von derzeit rund 47,000 Tarifverträgen aller bereicht sind nur 543 allgemeinverbindlich. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes gehören nicht dazu!!!! Jedoch gilt hier bislang der Gleichbehandlungsgrundsatz, wonach für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst die gleichen Regelungen gelten – gewerkschaftlich gebunden oder nicht. Auch wurde in den meisten Fällen einzelvertraglich die Geltung der einschlägigen Tarifverträge vereinbart. Nach den Äußerungen von Vertretern der Arbeitgeberseite in der letzten Zeit ergeben sich aber Zweifel, ob auch in Zukunft diese Einheitlichkeit noch gewünscht ist und Bestand haben wird.
Einmal tarifgebunden – immer tarifgebunden?
Selbst einzelvertragliche Verweisungen auf die Tarifverträge und der Gleichbehandlungsgrundsatz sind keine Garantie dafür, dass nicht die Bindung an den Tarifvertrag einmal fortfällt. So kann durch Austritt eines Arbeitnehmers aus der Gewerkschaft oder eines Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband die Tarifgebundenheit des „Austretenden“ entfallen. Er ist dann nur noch an die vertraglichen Regelungen gebunden, die bis zu seinem Austritt bestanden. Das gleiche gilt für den Fall, dass ein Arbeitsverhältnis erst nach dem Austritt aus dem Tarifverbund begründet wird. Dieses ist dann grundsätzlich gar nicht vom Tarifvertrag erfasst!
Was bedeutet Tarifflucht?
Bei der Tarif- oder Verbandsflucht tritt der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband aus, um nicht mehr den Flächentarifvertrag anzuwenden. Beispiel ist das Land Berlin, das kurz vor Abschluss eines bundeseinheitlichen Tarifabschlusses die Arbeitgeberverbände verließ. Damit sollte verhindert werden, dass der im Januar 2003 in Potsdam gefundene Kompromiss zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern von Bund, Ländern und gemeinden auch für das Land Berlin gilt. Allerdings ändert der Austritt aus dem Tarifverbund nichts an der Notwendigkeit, Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften führen zu müssen – nur mit dem Unterschied, nun allein auf weiter Flur zu stehen, statt teil einer Solidargemeinschaft zu sein. So gerät ein vermeintlich kluger Spielzug schnell zum Eigentor.
Wie kann ich mich vor Nachteilen eine Tarifflucht schützen?
Bleiben sie nicht allein! Es gilt noch immer der Grundsatz: Gemeinsam ist man stark. Denn auch nach dem Austritt einer Gemeinde aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) oder eines Landes aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) werden die jeweils „Austretenden“ Tarifverhandlungen für deren Beschäftigte führen müssen. Diese Verhandlungen werden wieder Arbeitgeber auf der einen und Gewerkschaften auf der anderen Seite führen. Als Gewerkschaftsmitglied können Sie auf die Verhandlungen Einfluss nehmen und sicher sein, auch nach Tarif bezahlt zu werden! Wehren sie sich gegen die Beschneidung Ihrer tarifvertraglich zugesicherten Rechte! Das gilt für Kündigungen jeder Art und ebenso für weniger einschneidende Maßnahmen. Informieren Sie sich! Kümmern Sie sich erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist es oft zu spät. Wer sich frühzeitig informiert und Rat einholt, der kann auch später nicht überrumpelt werden.
Können mir als Gewerkschaftsmitglied nachteile erwachsen?
Die grundrechtlich verbürgte Koalitionsfreiheit beinhaltet das Recht der Arbeitnehmer (und Beamten), zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Abreden, die dieses recht einzuschränken oder zu verhindern suchen sind nichtig! Trotzdem wird heute die gewerkschaftliche arbeit oft in verantwortungsloser weise diffamiert. So werden in Teilen der Politik Gewerkschaften als „Plage“ bezeichnet, die „abgeschaft werden müssen“. Dies ist allerdings nichts als ein geistiger Rückfall in zeiten des Kaiserreiches und verfassungsrechtlich nicht möglich.
Text von der dbb Tarifunion
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