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Ausgabe 92/08

Wann endlich werden Straßenwärter durch Gesetz besser Geschützt?

Die in den „Richtlinien für Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA) enthaltenen Regelpläne für kurzfristige Baustellen - Absicherungen mittels fahrbarer Absperrtafel gewährleisten nur mangelhaften Schutz für die dahinter Beschäftigten. Es ist nicht einzusehen, warum bei kurzfristigen Absicherungen, die Kollegen einer erheblich grösseren Gefahr ausgesetzt sind als bei stationären Baustellen, wo die Geschwindigkeit auf 60 km/h reduziert wird. Auf Grund unserer leidvollen Erfahrung im Strassenunterhaltungsdienst fordern wir seit langem den Gesetzgeber auf, an Baustellen mit fahrbarer Absperrtafel eine Geschwindigkeitsbegrenzung in die StVO aufzunehmen. Täglich erleben wir wie viele rücksichtslose Kraftfahrer diese Baustellen mit unverminderter Geschwindigkeit passieren.

Der in den Bildern festgehaltene Unfall auf der BAB A4 Köln-Olpe, dokumentiert sehr eindrucksvoll, wie schnell in diesen Baustellen gerast wird. Nur dem zufälligen Umstand, dass sich die Kollegen gerade in ihren Fahrzeugen befanden, ist es zu verdanken, wenn sie hier wieder einmal nur mit dem Schrecken davonkamen. Und so liest sich der nüchterne Unfallbericht der Polizei: Der Pkw befuhr die hier 3 -spurige BAB 4 in Richtung

Olpe. Er befuhr den zweiten Überholstreifen mit einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h (eigene Angabe). In Höhe der späteren Unfallstelle befand sich eine Tagesbaustelle, die durch die Autobahnmeisterei Overaht betrieben wurde. Hier wurde der zweite Überholstreifen durch eine Absperrtafel und Leitkegel gesperrt. Innerhalb der befanden sich die abgestellten Fahrzeuge der AM - Overaht. Auf die Baustelle und die Fahrstreifenreduzierung wurde erstmalig 400 m vorher durch einen aufgestellten Elektroblitz und Zeichen 480 (FS-Reduzierung von 3 auf 2 FS) hingewiesen. Das zweite Mal wurde durch das auf der zweiten Überholspur stehende Absperrtor auf die Baustelle hingewiesen. Beide Zeichen waren einwandfrei erkennbar. Der Pkw fuhr auf der zweiten Überhohlspur auf die Baustelle zu und konnte vermutlich nicht rechtzeitig auf den mittleren Fahrstreifen wechseln, da hier ein anderes Fahrzeug auf gleicher Höhe neben ihn fuhr. Nur durch Zufall schaffte er es, das Absperrtor noch zu umfahren. Er schaffte es jedoch nicht mehr, sein Fahrzeug auf der mittleren Spur zu halten. Das Fahrzeug brach nach links aus und prallte dort unter den abgestellten Lkw. Von dort aus prallte er gegen die Mittelschutzplanke, prallte nochmals gegen den Lkw (Frontbereich) und blieb dann total beschädigt vor dem Lkw liegen. Der Pkw-Fahrer verletzte sich hierbei leicht und wurde dem Krankenhaus Bensberg zugeführt. Dort wurde er nach ambulanter Behandlung entlassen. Beide Fahrzeuge wurden abgeschleppt.  Bild1&2

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Ausgabe 92/09

Glück gehabt

Ende Juni 1992 ereignete sich auf der B71 in der Gemarkung Südstedt in den frühen Morgenstunden ein schwerer Unfall. Ein Korbacher Lastzug mit Anhänger fuhr auf einen Unimog mit Mähwerk der Strassenmeisterei Holdenstedt auf. Durch den Aufprall wurde eine Beschwerungs - Betonplatte aus dem Unimog geschleudert, der auf dem Seitenstreifen umstürzte. Während die Zugmaschine des Lastzuges in den Seitenraum der Fahrbahn geschleudert wurde, blieb der Anhänger auf der Fahrbahn liegen. Drei Stunden musste die Fahrbahn unbedingt gesperrt werden. Der Lkw-Fahrer hatte nach eigenen angaben im Führerhaus während der fahrt gefrühstückt und dabei die Gewalt über das Fahrzeug verloren. Der Unimog der Meisterei befuhr den äussersten rechten Rand der Fahrbahn und mähte dabei den Seitenstreifen. Rundumleuchten und Blitzlampen waren

eingeschaltet. Durch den Aufprall wurde der Unimog herumgeschleudert und kam am Fahrbahnrand auf der Seite liegend zum Stillstand. Die Fahrer beider Fahrzeuge wurden leicht verletzt. Der Schaden wurde von der Polizei auf mehr als 50 000 DM geschätzt.

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Ausgabe 92/12

Schwerer Unfall

von Bodo Schulz

Am 2. Oktober 1992 ereignete sich in den frühen Morgenstunden auf der Bundesstrasse 96 zwischen Orten Allmosen und Großräschen im Landkreis Senftenberg (Landesverband Brandenburg) ein schwerer Verkehrsunfall. Ein niederländischer Reisebus fuhr bei dichtem Nebel auf einen Kleintransporter Mercedes 208D der Strassenmeisterei Senftenberg auf. Durch den Aufprall wurde der Kleintransporter ausgehoben und ca. 15 Meter auf das hinter dem Straßengraben befindliche Feld geschleudert. Während die Personen im Reisebus mit dem Schrecken davonkamen musste der Fahrer des Fahrzeuges der Strassenmeisterei Senftenberg mit Kopfverletzungen in das Krankenhaus Senftenberg Eingeliefert werden. Der Fahrer des Fahrzeuges der SM,

welcher mit der Streckenwartung beauftragt war, war dabei eine Unfallstelle zu sichern. Vor der Unfallstelle war ein Faltsignal mit dem Verkehrszeichen Bild 101 und dem Zusatz „Unfall“ sowie Blitzleuchte aufgestellt. Am Kleintransporter waren Nebelschlussleuchte,  Warnblinkleuchte und Rundumleuchte in Betrieb. Der Schaden wird auf mehr als 20 000 DM geschätzt.

Ausgabe 93/03

Wieder Kollege Tödlich verunglückt

Am 28. Januar 1993 ist wieder ein Kollege an den Folgen eines Arbeitsunfalls verstorben. Er war in der Autobahnmeisterei Rüsselsheim, Autobahnamt Frankfurt beschäftigt. Der 57jährige Kollege war mit der Sicherung einer Baustelle auf der BAB Köln-Darmstadt bei Rüsselsheim beschäftigt. Er stand mit Warmkleidung ordnungsgemäß auf der Standspur und weis der Verkehr auf die vor ihm liegende Arbeitsstelle hin. Ein mit überhöhter Geschwindigkeit auf ihn zurasendes Fahrzeug schleuderte bei einem Bremsmanöver und überrollte ihn. Auch bei diesen tragischen Unfall stellt sich wieder die Frage, ob es noch vertretbar ist, Straßenwärter in der Vorwarnposition vor Arbeitsstellen einzusetzen.

Ein tragischer Unfall ereignete sich am 24. Januar 1993 auf der A7 in Richtung Kassel in der nähe des Parkplatzes „Eichenziel“, als ein Pkw wegen Wasserglätte ins Schleudern kam und unseren auf der Standspur stehenden Kollegen erfasste und ihn über die von einem anderen Unfall niedergewalzte Schutzplanke auf einen tiefer gelegenen Parkplatz schleuderte. Er verstarb vier Tage nach dem Unfall an den Verletzungen.

Ausgabe 93/06

Wieder zwei schwere Unfälle

Am 24. März 1993 ereignete sich auf der BAB A5 in Richtung Frankfurt folgenschwerer Unfall. Ein mit zwei Personen besetzter VW Golf überholte etwa 50 Meter vor einer ordnungsgemäß abgesicherten beweglichen Baustelle einen Motorradfahrer und fuhr ohne Verzögerung und ohne Brems- und Blockierspuren auf das Sicherungsfahrzeug der Straßenbauverwaltung. Der Fahrer des Personenwagens flog aus dem Fahrzeug heraus und war auf der stelle tot. Vier Kollegen der AM-Frankfurt wurden verletzt, konnten jedoch nach ambulanter Behandlung im Krankenhaus Bad Homburg nach Hause entlassen werden. Die Polizei stellte nach dem Unfall fest das die Baustelle ordnungsgemäß abgesichert war.

Am 7. April 1993 befuhr ein Kollege der Straßenmeisterei Husum die B200.

Die Fahrerin eines Personenkraftwagens wollte das langsam fahrende Streckenkontrollfahrzeug überholen als sie ein mit hoher Geschwindigkeit herannahendes Fahrzeug auf der Überhohlspur sah. Sie steuerte ihr Fahrzeug nach rechts und fuhr dabei auf das Streckenkontrollfahrzeug auf. Beide Fahrzeuge kamen erst nach 150 Metern zum stehen. Der Kollege auf dem Streckenkontrollfahrzeug erlitt ein Schleudertrauma. Der Sachschaden war erheblich. Der Unfall verursachende Fahrer raste an der Unfallstelle vorbei. Er konnte nicht ermittelt werden.

Ausgabe 93/09

Schwerer Unfall auf der A81

von Karl Mei

Am 18. Mai 1993 waren Mitarbeiter der AM-Rottweil mit Absicherungstätigkeiten bei Belagsarbeiten, die von einer Fremdfirma durchgeführt wurden betraut. Ein 40-t-Lkw mit Anhänger fuhr mit unverminderter Geschwindigkeit auf das erste Sicherungsfahrzeug auf und verursachte dabei Totalschäden am Sicherungsanhänger wie auch am Zugfahrzeug. Der Fahrer des Sicherungsfahrzeuges wurde verletzt und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Schwer verletzt wurde auch der Fahrer des auffahrenden Lkw. Er musste von der Feuerwehr aus dem Fahrzeug befreit werden. Die Straßenverhältnisse zur Zeit des Unfalles waren sehr gut. Es war trockenes Wetter und die Sichtweite betrug ca. 2 km.

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