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Arndt B., Kraftfahrer aus Dortmund ist zum zweiten mal in Wildeshausen, muss sich wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vor der Schöffengericht des örtlichen Amtsgerichtes verantworten. Das erste Mal sah er die Kreisstadt nur von ferne, doch der Eindruck bleibt wohl unauslöschlich. Auf der A1 zwischen Wildeshausen-Nord und Delmenhorst-Süd verursachte er am 5. März des vergangenen Jahres einen grauenvollen Unfall, bei dem der 52jährige Siegfried Morscheck ums Leben kam, ein erfahrener Straßenwärter der Autobahnmeisterei Wildeshausen, der just eine Ölspur abstreute. Schwer verletzt, wenngleich wie durch ein Wunder nicht lebensgefährlich, überlebte Morschecks Kollege Rainer Scheide-Huntermann (30) als Fahrer des Pritschenwagens der Morschecks gefährlicher Arbeit auf der Autobahn nach hinten absicherte. Insbesondere dank seiner Aussagen könnten sich der Vorsitzende Richter und die beiden Schöffen gestern Mittag ein Bild machen von rätselhaften Geschehen auf der Autobahn. Am Ende stand ein Urteil, dass der Angeklagte gefasst aufnahm. Zwar muss Arndt B. jetzt einen Schuldenberg von 10 500 DM abtragen (150 Tagessätze a 70 DM), doch ersparte ihm das Gericht den von der Staatsanwaltschaft geforderten, zweimonatigen Entzug der Fahrerlaubnis, denn das hätte wohl das berufliche Aus für den jungen Mann bedeutet. Der Vorsitzende Richter ließ während der gut einstündigen Beweisaufnahme keine Chance ungenutzt, einen hieb- und stichfesten Unfallgrund auf der die Spur zu kommen. Vergeblich: Ungeklärt bliebt, weshalb der junge B. gegen 6:10 Uhr mit seinem Sattelzug bei 80 km/h auf den vor ihm im Schritttempo fahrenden Pritschenwagen der Autobahnmeisterei aufgefahren war, ohne zu bremsen, wie später ein Sachverständiger feststellte. Der Angeklagte will den Wagen schlicht nicht gesehen haben, eingeschlafen ist er aber auch nicht. „Irgendwann gab´s einen lauten Knall, da war´s schon passiert“. „Nach dem Aufprall nichts mehr“ weiß Reiner Scheide-Huntermann. Ganz sicher war sich der 30jährige bei allem, was vorher geschah, dass sein Fahrzeug nicht nur mit Abblendlicht fuhr, sondern überdies Warnblinklicht und Rundumleuchten angeschaltet waren. Denn darauf hatte ihn Morscheck noch beim Aussteigen, vor de, Gang auf die Autobahn, aufmerksam gemacht: „Rainer zieh mal alle Register“. Nichts von alledem bemerkte nach eigener Aussage der Angeklagte, der seinen Führerschein Klasse 2 im Übrigen just drei Wochen vor dem Unfall ausgehändigt bekommen hatte. Dass B. ein Fahrzeug nicht wahrnahm, dass nach Zeugenaussagen in der Dunkelheit mehrere hundert Meter weit zu sehen war, erschien dem Vorsitzenden Richter in seiner Urteilsbegründung nur auf eine Weise erklärlich: Der Angeklagte muss zeitweise weggetreten gewesen sein, ihn treffe somit erhebliches Verschulden am Unfallgeschehen. Betroffen und interessiert zugleich wurde die gestrige Verhandlung gegen B. im übrigen auch von zahlreichen Mitarbeitern der Autobahnmeisterei Wildeshausen verfolgt. In Gesprächen am Rande bestätigten sich Vermutungen: Der Job als Straßenwärter bedeutet Angst. „Der Verkehr wird immer dichter, es wird gerast, was das zeug hält. Riesige Sicherungsanlagen, die auffallender kaum sein können, werden einfach umgejagt. Vor jedem Einsatz hat man ein komisches Gefühl in der Magengegend……“ Bild 2 |
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