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Ausgabe 86/07

Wieder schwerer Unfall

Am 30. Mai 1986 kam es auf der A61 in der Höhe der Ortschaft Weilerswist zu einem schweren Verkehrsunfall. Der Fahrer eines Lastkraftwagens hat vermutlich die Scheunentor große Warntafel übersehen, die von der Autobahnmeisterei Köln zur Absicherung der Arbeiten am Mittelstreifen in der Fahrbahn aufgestellt worden war. Der 44jährige LKW-Fahrer wurde bei dem Unfall getötet. Er streifte den LKW der Autobahnmeisterei und führte einen Totalschaden an beiden Fahrzeugen herbei. Die Kollegen aus der Autobahnmeisterei Weilerswist sind durch einen glücklichen Zufall nicht zu Schaden gekommen weil sie kurze zeit vorher ihr Fahrzeug verlassen hatten. Sie bereiteten sich auf den Feierabend vor und waren dabei die Abgesicherte Arbeitsstelle für den Verkehr wieder frei zu geben. Zwei Kollegen konnten sich nur dadurch retten, dass sie über die Schutzplanke in die Böschung sprangen.

Ausgabe 86/08

Wieder verunglückte ein Kollege in Ausübung seines Dienstes schwer, als auf der Bundesautobahn Aachen - Köln ein LKW auf eine Kehrmaschine auffuhr. Der Polizeibericht ergab, dass der Lkw-Fahrer durch einen Fahrfehler seine Fahrspur verliess und die auf dem Randstreifen eingesetzte Kehrmaschine streifte und diese in die Böschung schob. Beide Fahrzeuge wurden erheblich beschädigt. Die Fahrer der Kraftfahrzeuge mussten in das Krankenhaus eingeliefert werden.

Ausgabe 86/09

von Winfried Vorndrem

Lichterloh brannte am 23.07.1986 ein Kollege, nachdem ein Schlauch an seiner Markierungsmaschine während der Arbeiten am Standspur-Streifen zwischen Brückenau und Oberthulba geplatzt war. Die austretende Nitro-Verdünnung geriet in Brand. Die brennende Flüssigkeit spritzte auf den Fahrer, der sofort in Flammen stand. Arbeitskollegen erstickten das Feuer und befreiten den Kollegen von seinen Kleidern. Mit schwersten Verbrennungen, vor allem an den Beinen, musste der Fahrer der Markierungsmaschine mit dem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik gebracht werden. Der Beifahrer der Maschine konnte rechtzeitig abspringen und erlitt nur leichte Verletzungen. Während der Ladung und des Starts des Rettungshubschraubers auf der Standspur der Bundesautobahn musste der gesamte Verkehr in Richtung Würzburg angehalten werden. Der stellvertretende Landesvorsitzende Winfried Vorndran konnte sich an Ort und Stelle von dem Ausmaß und den Folgen dieses Arbeitsunfalles überzeugen.

Ausgabe 86/12

Am 14. Oktober 1986 verunglückte unser Kollege Georg Neumaier aus der SM Haslach, Straßenbauamt Offenburg, auf der Bundesstraße 33 in der nähe von Biberach tödlich. Georg Neumaier war mit Ausbesserungsarbeiten beschäftigt. Die Geschwindigkeit an der Baustelle war auf 30Stundenkilometer herabgesetzt. Der Fahrer eines Schulbusses der sich in Richtung Offenburg auf einer „Leerfahrt“ befand fuhr nach polizeilichen Feststellungen mit unverminderter Geschwindigkeit in den Baustellenbereich ein und erfasste dabei den Kollegen Neumaier. Der Bus kollidierte später mit dem Anhänger eines Straßenbaufahrzeuges. Der Kollege Neumaier ist Vater von 5 Kindern im alter von 4 und 18 Jahren. Ein Kolonnenführer, der an der gleichen Baustelle tätig war, erlitt leichte Verletzungen.

Ausgabe 87/01

Am 22. November 1986 ist unser Kollege Walter Heckner an den Folgen eines Unfalles verstorben, den er in Ausübung seines Dienstes erlitten hat. Zwei tage vorher am 20.11.1986, hatte er noch bei der Bundesgeschäftsstelle Rechtsschutz beantragt. Wie kam es zu dem Unfall? Walter Heckner war am 13.11.1986 im SM-Bezirk Altenkirchen damit beschäftigt einige zu tief liegende Bankette aufzufüllen. Die Arbeitsstelle war in der erforderlichen Weise abgesichert. Ein 18jähriger Autofahrer kam vermutlich wegen überhöhter Geschwindigkeit und Fahrpraxis beim Durchfahren einer leichten Rechtskurve ins Schleudern. Dabei kam das Fahrzeug von der Fahrbahn und erfasste den Kollegen Heckner am Straßenrand. Unser Kollege wurde mit scheren Verletzungen in das Krankenhaus eingeliefert. Dort verstarb er nach neun Tagen.

Ausgabe 87/02

Wieder Kollege verunglückt von Günther Ohmstede

Drei Leichtverletzte und ein Sachschaden von 150 000 DM. Bilanz eines Verkehrsunfalls, der sich auf der Autobahn „Hansalinie“ kurz hinter der Anschlussstelle Wildeshausen-Nord ereignete. Ein Lastzug aus Bremerhafen war auf der Standspur mit einem Fahrzeug der Autobahnmeisterei Wildeshausen zusammengestossen. Wie die Polizei mitteilte, befuhr der Lastzug die Hauptfahrbahn der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von rund 90 bis 95 km/h. links neben den Lastzug soll sich ein PKW, vermutlich ein Ford Fiesta, befunden haben. Der Pkw-Fahrer soll mit seinem Wagen auf die rechte Spur gekommen sein. Um einer Kollision auszuweichen, zog der Lkw-Fahrer sein Fahrzeug nach rechts auf den Pannenstreifen und stieß mit dem Fahrzeug der Autobahnmeisterei zusammen.

Der Unimog der Autobahnmeisterei, mit dem Mähen des Seitenraumes beschäftigt, wurde in die Berme geschleudert und überschlug sich. Der Lastzug kam quer zur Fahrbahn zum stehen.

Unimog und LKW-Fahrer wurden leicht verletzt. Verletzungen erlitt ebenfalls ein weiterer Kollege der Autobahnmeisterei, der sich ausserhalb des Fahrzeuges befand und von durch die Luft fliegenden Gegenständen am Kopf getroffen wurde. An der Unfallstelle liefen etwa 300 Liter Dieselkraftstoff aus.

Ausgabe 87/03

Wieder Kollege schwer verunglückt

Am 30. Dezember 1986 verrichteten zwei Kollegen der Autobahnmeisterei Leverkusen auf der BAB A3 ihre Arbeit. Bei dem setzen und richten von Leitpfosten hatte der von ihnen geführte Unimog einen Reifenschaden. Das Fahrzeug musste auf der Standspur abgestellt werden. Die Hilfe aus der Autobahnmeisterei war unterwegs. Aus ungeklärter Ursache fuhr ein LKW auf der Unimog auf. Im Führerhaus des Unimogs sassen unsere Kollegen, die durch den Aufprall schwer verletzt wurden. Die Warnblinkleuchten waren in Betrieb. Zusätzlich war eine Absperrung vorschriftsmässig vorgenommen worden. Die kette der Unfälle, in die unsere Kollegen verwickelt werden, reist nicht ab, wie dieser erneute Unfall an der Schwelle des Jahres 1986/87 zeigt.

Ausgabe 87/05

Wieder Kollegen verunglückt

Vier zum Teil Schwerverletzte hat ein Unfall eines mit Eiern beladenen holländischen Sattelzugs auf der Autobahn Würzburg-Nürnberg in Höhe der Anschlussstelle Tennenlohe gefordert. Nach polizeilichen angaben fing die Zugmaschine des Sattelzuges bei dem Aufprall auf Fahrzeuge der Autobahnmeisterei Tennenlohe Feuer. Der Kraftstofftank und einige reifen Explodierten. Die Zugmaschine brannte aus. Ein Großteil der Eier-Ladung ergoss sich über die Autobahn und verwandelte sich in „Rührei“. Der dreispurige Abschnitt in Richtung Nürnberg war für längere zeit total gesperrt, der verkehr musste umgeleitet werden. Der Sachschaden wurde von der Polizei mit etwa 400 000 DM angegeben. Der Sattelzug fuhr aus noch ungeklärten Gründen auf einen Warnleitanhänger auf, mit dem die Autobahnmeisterei die von einem Spezialfahrzeug mit Hebekorb durchgeführten Reparaturarbeiten an einer Brücke der Autobahn abgesichert hatte. Bei dem Unfall wurde der Lastwagen mit dem Warnleitanhänger auf das fordere Fahrzeug geschoben. Die zwei im Hebekorb beschäftigten Arbeiter stürzten aus vier Meter Höhe auf die Autobahn und erlitten schwere Verletzungen. Der ebenfalls schwer verletzte holländische Fahrer des Sattelzuges wurde in dem Führerhaus seiner brennenden Zugmaschine eingeklemmt. Andere Kraftfahrer befreiten den Ausländer aus seiner lebensgefährlichen Lage. Der Fahrer des Lastwagens mit dem Warnleitanhänger wurde leicht verletzt.

Ausgabe 87/07

Weder Todesfall

Am 19. Mai 1987 ist auf der BAB A48 bei Rissesanierungsarbeiten  im Heißluftverfahren der Kollege Manfred Schmitz tödlich verunglückt. Die Arbeitsstelle befand sich hinter einer

langgezogenen Linkskurve. Zwei Sicherungsposten waren zur Vorwarnung eingesetzt. Der Kollege Schmitz befand sich auf dem Standstreifen mit der Blickrichtung zu dem entgegenkommenden Verkehr. Aus nicht bekannter Ursache kam ein Pkw-Fahrer mit beiden Rädern auf den Grünstreifen, schleuderte nah rechts erfasste den dort stehenden Kollegen und verletzte ihn dabei Tödlich. Die Strassenbauverwaltung hat bestätigt, dass der Warnposten die vorgeschriebene Warnkleidung trug, weithin gut sichtbar war und die Sichtverhältnisse am Unfalltage nicht beeinträchtigt waren.

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