geastebuch_29
Berufsgeschichte images

Berufsgeschichte

Fernstrassenunterhaltung früher und heute 150 Jahre Strassenwärterreglement

Von Dipl.-Ing Herbert Liman

Die Straßenwärter der Preußischen Chausseen

Nach zwei Vorläufern von 1814 und 1824 enthielt die „Anweisung zum Bau und zur Unterhaltung der Kunststrassen, Berlin 1834“ eine endgültige Aufstellung der Verpflichtungen der Unterhaltsträger der Preussischen Kunststrassen und mit der Anweisung der Tätigkeit der Wegewärter, der Wegebaumeister und der Wege oder Oberwegebauinspektoren. Diese Umfassende Anweisung hat im  Grundsatz Bestand gehabt, bis die Wassergebundenen Decken durch gepflasterte oder Asphaltstrassen ersetzt wurden. Viele ihrer Grundsätze wurden in die heutigen Anweisungen für die Straßenmeister und das Berufsbild der Straßenwärter übernommen. Deshalb lohnt es sich. Auf  dieses Jubiläum einzugehen und die damals erlassenen Vorschriften in heutiger Sprache neu darzustellen.

Für die Unterhaltung der Kunststrassen ($ 112f.) wurden die Strassen in sog. Wärterabteilungen von 1000 Ruten, das sind 20 Abteilungen a 50 Ruten eingeteilt. Für jede Wärterabteilung war ein Straßenwärter zuständig. Steine mit römischen Nummern grenzten die die Wärterabteilungen ab, während die Unterabteilungen durch Holzpflöcke gekennzeichnet waren. Der Straßenwärter hatte folgende Aufgaben:

 

Reinigen der Seiten- und Vorflutgräben und Unterhaltung von der Sohle;

im Winter aufreissen der Seitengräben, Brückenöffnungen und Durchlässe;

Mähen der Böschungen und Unterhaltung der Grasnarbe;

das Deckwerk (Faschinen) von Strassendämmen auszubessern;

in bewaldeten Strecken Abschneiden des Asttriebes und Freischneiden des  Lichtraumes;

im Winter auf der Fahrbahn Eis aufhauen oder Sand streuen;

ausgefahrene Gleise oder Vertiefungen ausfüllen, Festrammen oder Walzen;

reinigen der Strasse;

Sommerweg ebnen;

Bankette ebnen;

Absperrungen mit hölzernen Bockgestellen vornehmen (dies war nur tagsüber zulässig, und die Baustellenabsicherungen mussten über Nacht entfernt werden);

Pflaster unterhalten und alle zwei Jahre abrammen;

steinerne Brücken monatlich einmal besichtigen und Fugen ausbessern;

hölzerne Brücken wöchentlich nachsehen und Schäden ausbessern;

Geländer nachsehen und reparieren;

Neu angepflanzte Bäume giessen und Bäume ausästen;

Meilenzeiger reparieren.

Genau aufgeführt wurden auch die Gerätschaften ($147) und die ausserordentlichen Gerätschaften, die den Strassenwärtern für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt wurden.

Der Wegewärter selbst sollte rüstig sein und tätig; was wohl soviel wie fleissig bedeutet; er sollte des Schreibens kundig sein und sollte beim Strassenbau mindestens ½ Jahr praktisch bewährt haben und dort fleissig gewesen und ein gutes Benehmen gezeigt haben.

Die Arbeitszeit war sehr lang; von April bis September von 5 bis 11 und von 13 bis 20 Uhr, d. h. 13 Stunden, im März und im Oktober von 6 bis 11 und von 13 bis 19 Uhr, im Februar und im November von 7 bis 11 und von 13 bis 17 Uhr. In dieser zeit hatte der Straßenwärter auf der Strasse mit Werkzeug tätig zu sein. An Sonn- und Festtagen hatte er die Strasse zu begehen und zu kontrollieren. An diesen Tag war es ihm erlaubt, sich durch einen benachbarten Wegewärter vertreten zu lassen. Urlaub gab es nur in Sonderfällen, er musste vom Wegebauinspektor genehmigt werden.

Neben seiner eigentlichen Tätigkeit musste der Straßenwärter noch die Aufsicht über die Fuhren und die Hilfsverdingarbeiter führen. Neben dem Führen von Lohnlisten waren dabei die Materiallieferungen abzunehmen und zu kennzeichnen (das Material musste auf den Banketten sauber aufgesetzt werden und wurde nach der Abnahme mit einem weissen Kreuz übersprüht). Es oblag dem Straßenwärter auch, dass Aufmass fertiggestellter Arbeiten durchzuführen. Die Einzeltätigkeiten waren in 23 Punkten genau aufgelistet, so wie sie vorn im Bereich der Unterhaltung schon geschildert wurden. Nach Rückkehr musste er täglich einen Arbeitsbericht schreiben (Bautagebuch). Neben seiner eigentlichen Entlohnung erhielt der Straßenwärter Kleidung ggf. eine Dienstwohnung mit Garten und hatte die Nutzung des Grases, das beim Mähen der Gräben und Böschungen anfiel.

Darüber hinaus enthalten die Anweisungen ausführliche Vorschriften über die Gewinnung von Materialien, ihrer Anfuhr das Aufsetzen und Ausmessen sowie über die art und weise des zu zahlenden Arbeitslohnes. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Formblättern und Tabellen. Desgleichen werden in Formblättern und einzelnen Anweisungen die Arbeitsberichte des Wegewärters, der Materialnachweis und der Nachweis der Tätigkeit geregelt. Auch für die Häuser der Wegewärter, die in Einzelhäusern oder Doppelhäusern aus Stein oder Fachwerk wohnen sollten, wurden Entwürfe vorgestellt und als Richtlinie eingeführt. Trotz der Übernahme des Güterfernverkehrs und der Abwanderung des Personenverkehrs auf die Eisenbahn behielt die Landstrasse auch im ausgehenden 19. und im beginnenden 20. Jahrhundert ihre Bedeutung als Nahverbindung zwischen Stadt und Land und zwischen den kleineren Gemeinden. Mit zunehmendem Kraftfahrzeugverkehr wurde dann aber auch die Tätigkeit des Straßenwärters Intensiver, weil die wassergebundenen Decken diesen neuen Beanspruchungen nicht gewachsen waren. Ich erinnere mich noch deutlich der Tätigkeit der Chausseewärter in den dreissiger Jahren, wie sie fast mit den gleichen, hundert Jahre vorher beschriebenen Gerät ihre Tätigkeit beim Reinigen der Gräben und Ausbessern der Strassendecke wahrnahmen, und der säuberlich auf den Bankett aufgeschichteten Haufen Schotter und Splitt. Mit dem zunehmenden Ersatz der wassergebundenen Decken durch Strassendecken aus Pflaster, Asphalt oder Beton wurde die Tätigkeit der Straßenwärter mehr oder weniger überflüssig und wurde dann weitgehend auch im letzten Kriege eingestellt. Eine völlig veränderte Situation ergab sich mit der Herstellung der Reichsautobahnen, wo insbesondere der Winterdienst zur Freihaltung der Strecken in der ungünstigen Jahreszeit neue Überlegungen erforderte.

Die Reichsautobahnstraßenmeistereien

Nach der Erstellung der ersten Autobahn stellte sich sehr schnell heraus, dass die bis dahin üblichen Mittel zur Aufrechterhaltung des Verkehrs im Winter nicht ausreichten und auch wegen der fehlenden Zugänge sich erhebliche Schwierigkeiten bei Verkehrs- und Unfallhilfsdiensten bemerkbar machten. So wurde bereits ab Winter 1935/36 ein Betriebsdienst erprobt, der sehr schnell seine endgültige Form fand, indem Strassenaufsicht und Unterhaltung wie auch der eigentliche Betriebsdienst durch Strassenmeistereien eingeführt wurden, die sehr schnell ihre endgültige Form fanden. Diese Entwicklung war Anfang 1939 abgeschlossen, und es wurde besonders deutlich, dass die Straßenmeister eine besondere Verantwortung bei der Pflege der Strecke und im Winterdienst hatten.

Der Reichsautobahnunterhaltungsdienst sah die Zusammenfassung der Tätigkeiten der Straßenwärter in einer Strassenmeisterei vor, von der aus im Kolonnenmäßigen und maschinellen Einsatz eine Strecke von etwa 50 bis 60 km Autobahn bedient wurde. In einer Strassenmeisterei waren 3

30 bis 40 Leute tätig, und die Gebäude für diese Mannschaft sollten neben den für die Verwaltung notwendigen Räumen die sozialen Einrichtungen, sanitäre Anlagen, Aufenthalts- und Lehrräume sowie Übernachtungsmöglichkeiten haben. Darüber hinaus sollte für eine Stamm-Mannschaft durch Wohnungen gesorgt werden, dass sie ohne grosse Anfahrt oder Anmarsch auch bei ungünstigen Witterungsbedingungen oder in der Nacht zum Einsatz gelangen konnte. Mit Kraftfahrzeugen wurden die Beschäftigten zum Einsatzort gebracht, mit Kraftfahrzeugen wurden Geräte und Baustoffe transportiert und so die bauliche Unterhaltung vorgenommen. Für den Winterdienst standen schwere Lkw und Räumgeräte zur Verfügung. In eigener Werkstatt sollten Fahrzeuge und Geräte gepflegt und gewartet werden, die Fahrzeuge sollten gegen Witterung geschützt in Garagen untergestellt werden. Das Streugut wurde in Silos gelagert. Darüber hinaus war ein Verkehrshilfs- und Unfalldienst über die Streckentelefone und durch entsprechende Einrichtung in der Autobahnmeisterei sichergestellt.

Für die RAB-Autobahnmeistereien entwickelte sich eine eigene Architektur, die von Paul Bonatz und Bruno Wehner 1942 ausführlich beschrieben wurde. Die Gebäude wurden meist in Gehöftform angeordnet, wobei die eine Seite von der Fahrzeughalle Eingenommen wurde.

1941 waren die Erfahrungen so weit gediehen, dass nach einigen Vorläufern eine weitgehende endgültige Fassung der Richtlinien für den Entwurf von Reichsautobahnmeistereien erlassen werden konnte. Neben der Aufzählung der Aufgaben, wie verkehrliche Überwachung, Wartung der Verkehrsanlagen, Reinigung und Winterdienst, sowie Unterhaltung und Erneuerung, wurden Personalbestand und Kraftfahrzeugbestand festgelegt. Die Leitung der Autobahnmeisterei bestand aus zwei Personen, zusätzlich waren im Innendienst (im wesentlichen Telefondienst) drei bis vier Personen eingesetzt, für die Werkstatt waren sechs bis sieben Personen vorgesehen und für den Streckendienst siebzehn bis einundzwanzig Personen. An Kraftfahrzeugen standen zur Verfügung ein bis zwei Pkw, zwei Krafträder, ein Mannschftstransportwagen, zwei bis fünf schwere Lkw, ein leichter Lkw, zwei Anhänger, eine Zugmaschine mit Rasenmäher, ein Motorgrasmäher, eine Kehrmaschine und fünf Schneepflüge. In besonders gelagerten Fällen konnte der Fahrzeugbestand verstärkt werden, und es konnten auch besondere Geräte bereitgehalten werden, z.B. ein Fugenvergussgerät, eine Trennstrichmaschine und  Geräte für die Hebung von abgesunkenen Deckelplatten.

Diese Einrichtung der Strassenmeistereien war so weit ausgereift und zweckmässig, dass auf ihr die weitere Tätigkeit der Autobahnmeistereien nach dem Kriege aufgebaut werden konnte.

Die Autobahnmeistereien der Bundesautobahnen

Mit dem zunehmenden Autoverkehr nach dem Kriege und den damit stark anwachsenden Ansprüchen des Verkehrs und mit der sich wandelnden Technik vollzog sich eine Umwandlung der Autobahnmeistereien, die dann durch die Richtlinien für die Anlagen von Autobahnmeistereien, von 1979 ihren Abschluss fanden. Die hohen Belastungen durch den Kraftfahrzeugverkehr können an dem Beispiel Berlin deutlich gemacht werden: Auf den rd. 40 km Autobahn werden im Jahr 800 Millionen Kraftfahrzeugkilometer abgewickelt, d.h. über jeden Kilometer Autobahn fahren im Jahresdurchschnitt 20 Millionen Fahrzeuge. Rechnet man die gesamten Betriebs- und Unterhaltungskosten, einschl. der Kosten für Tunnel zusammen und bezieht sie auf die Fahrzeugkilometer, so betragen die Betriebskosten weniger als 1 Pfennig pro Fahrzeugkilometer.

Die Aufgaben der Autobahnmeisterei sind:

  • die Streckenkontrolle, die die Sicherheit und Befahrbarkeit der Strecke jederzeit sicherstellen muss;
  • der Winterdienst der aber in Berlin zu grossen Teilen von der Berliner Stadtreinigung vertragsgemäss übernommen wird:
  • die sonstige Strassenreinigung, die einschl. der Gullyreinigung von der Berliner Stadtreinigung vertragsgemäss wahrgenommen wird; aber die Reinigung der Regenwasserkanäle der Seitenräume, der Grünflächen und anderer Nebenanlagen bleibt bei der Autobahnmeisterei, so das hier Fegen, Unrat sammeln und abfahren noch einen grossen Arbeitsumfang haben;
  • einen grossen Umfang nimmt bei fast 20 ha Grünfläche die Grünpflege ein, d.h. mähen, säen und pflanzen; Grasflächen aber auch Gehölze, Bepflanzungen und Bäume müssen beschnitten und gepflegt und bei trocken Sommern auch gegossen werden
  • einen grossen Umfang nimmt auch der Verkehrstechnische Dienst ein, d.h. aufstellen, abbauen, instand setzen, betreiben und reinigen von Verkehrszeichen, Markierungen, Leit- und Schutzeinrichtungen; die Signalanlagen werden zentral durch Wartungsvertrag durch eine Firma gepflegt und gewartet;
  • die Sicherung von Arbeitsstellen durch Bereitstellung von entsprechenden Sperrmaterial und deren Überwachung, sowie der Unfalldienst zur Beseitigung von Schadstellen und Durchführung von Reparaturen nehmen ebenfalls einen großen Umfang ein;
  • die bauliche Unterhaltung und Instandsetzung durch flicken, betonieren, asphaltieren und pflastern von Verkehrsflächen, das Reinigen und Reparieren von Entwässerungsanlagen und das Reinigen und Reparieren von Rastanlagen, Parkplätzen, Randstreifen, Banketten und Böschungen sind ebenfalls ein umfangreicher Dienst der Autobahnmeistereien;
  • die auf den Höfen der Autobahnmeistereien für diesen Dienst erforderlichen Fahrzeuge und Geräte müssen gewartet und gepflegt werden, und die entsprechenden Lager für Diesel, Benzin, Öl, Streusalz, Verkehrszeichen müssen gewartet und unterhalten werden;
  • der Betrieb der langen Autobahntunnel erfordert besonders qualifiziertes Personal, das auch kleinere Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten selber durchführen kann und grössere Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten an Firmen vergibt;
  • kleinere Anlagen der Regenentwässerung werden selber betrieben, während die Regenwasserpumpwerke in ihrem Betrieb und der Wartung an die Berliner Entwässerungswerke übertragen sind;
  • Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigenleistung und Vergabe an Firmen garantiert eine wirtschaftliche Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel.

Entsprechend diesen Ansprüchen sind auch die Autobahnmeistereien als Stützpunkt für Betriebs-, Wartungs- und Unterhaltungsdienst gestaltet; Betriebsgebäude (Büro, Aufenthaltsräume, Übernachtungsraum, Wasch- und Umkleideräume, Toiletten), Kraftfahrzeughalle mit Werkstatt (zum Unterstellen schwerer Lkw mit Reparaturwerkstatt und Waschhalle), Werkstattgebäude mit Lager für Farben, Reifen u.ä.), Lagerhalle (Ersatzteile, Werkzeuge, Geräte, Verkehrszeichen), ggf. Streustofflagerhalle und Trafostation, dazu Dienstwohnungen, Lager- und Parkplätze, Tankstelle und ein Sendemast für den Betriebsfunk.

In 150 Jahren geordneten Strassenwärterdienstes haben sich Art und Umfang der Arbeiten wesentlich verändert. Geblieben sind aber die Aufgaben, die dazu dienen, die Wege und Strassen für den Verkehrsteilnehmer zu jeder Jahreszeit benutzbar zu halten und ihm eine Garantie zu geben, dass er sicher an sein Ziel kommt. Dieser Dienst an der Allgemeinheit, der bei jedem Wetter gefordert wird, verlangt von den Mitarbeitern ein grosses Engagement und eine hohe Einsatzbereitschaft. Die Autofahrer können es danken, wenn sie durch ihre Verhaltensweise auf die Mitarbeiter in ihrer orangefarbenen Warnkleidung besonders Rücksicht nehmen. Ihre Einsatzstellen werden frühzeitig durch Flaggensignale oder durch blinkende Fahrzeuganhänger angezeigt. Es wird die Aufgabe der Straßenwärter auch in Zukunft sein, ihre Aufgaben zu erfüllen, wobei zu hoffen ist, dass ständig modernisierte Geräte ihnen ihren Einsatz erleichtern und auch die Sicherheitsmassnahmen auf den Hochbelasteten Autobahnen weiter verbessert werden können.   

Rückblick auf den Strassenunterhaltungsdienst in Westfalen - Lippe

Ein Rückblick auf den Strassenunterhaltungsdienst in Westfalen - Lippe macht deutlich, dass geänderte Anforderungen an die Strassenunterhaltung zu einer Anpassung an modernste technische Möglichkeiten und einer Veränderung des Berufsbildes der Straßenwärter geführt haben.

Während zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Wegewärter der damaligen Provinzialverwaltung  der Vorgängerin des heutigen Landschaftsverbandes Westfalen - Lippe  noch per Fahrrad einen Strassenabschnitt von 510 km Länge betreuten und dabei einen zweirädrigen Werkzeugkarren mit Schaufel, Hacke, Pinsel und Petroleumlampe hinter sich herzogen, ist diese pure Muskelkraft mittlerweile durch LKWs mit Kran, Hubsteiger, Kehrmaschine und computergesteuerte Streusalzautomaten ersetzt worden.

Die Wegewärter mussten damals in der Nähe “ihrer Strecke" wohnen und bekamen dafür, dass sie die Strassen befahrbar hielten, pro Jahr 725 Mark zuzüglich 90 Mark Wohnungszuschuss und 37 Mark Kleidergeld. Dafür hatten sie im Sommer Schlaglöcher auszubessern, Sträucher am Strassenrand zurückzuschneiden und im Winter mit Unterstützung der Saisonarbeiter Sand und Splitt auf glatte Strassen zu streuen, der nach Beendigung der Wintersaison natürlich mühsam wieder aus den Strassengräben herausgeschaufelt werden musste.

Zu dem waren für diese Pioniere neben der Ausübung ihrer normalen dienstlichen Pflichten noch besondere Verhaltensweisen vorgeschrieben, wie ein Auszug aus der “Dienstvorschrift für Wegewärter in Westfalen - Lippe" vor rd. 100 Jahren deutlich macht:

Der Wegewärter muss in jedem Fall mit Ernst, jedoch stets mit Bescheidenheit verfahren und sich jeder Grobheit und jeden Schitupfens enthalten."

Die besondere berufliche Stellung des Straßenwärters, wie der Wegewärter dann in späteren Jahren genannt wurde, wird aus einem Auszug der im Jahre 1937 vom Amt für Berufserziehung und Betriebsführung verfassten Schrift mit dem Titel “ Die Berufsaufgaben des Straßenwärters" deutlich. Darin heisst es:

“ Der Straßenwärter nimmt unter den Arbeitern eine besondere Stellung ein, denn er arbeitet weitgehend unter geringer Aufsicht und Leitung. Daher können als Straßenwärter nur Männer gebraucht werden, die das Vertrauen besitzen, in einsamer Tätigkeit ihre Pflicht genau so zu tun wie in einer Kolonne mit oder ohne Aufsicht.

Der Wärter darf sich nicht von menschlicher Schwäche, wie Unlust, Gleichgültigkeit usw. beeinflussen lassen. Er muss fleissig, tatkräftig, zäh und charaktervoll sein. Es ist im hohen Maße die Aufgabe des Wärters mit zu sehen, mit zu beobachten, mit zu denken und über alle Vorkommnisse seinem Straßenmeister zu berichten, ihm Vorschläge zu machen und ihm mit allem Wissenswerten im Bereich seiner Kenntnisse und Fähigkeiten zur Hand zu gehen,

Diese Seh und Denkarbeit ist nun für den Wärter nicht, wie es den Anschein haben könnte, eine Mehrbelastung sondern eine Belebung und somit eine Verschönerung seines Berufes. "