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Aufgaben des Autobahnbetriebsdienstes

Der Streckenwagen
Winterdienst
Bauwerks Team

Die Verkehrssicherungspflicht ist eine Hauptaufgabe des Baulastträgers. Er hat die Verkehrssicherheit auf den Strassen zu gewährleisten.

Zu diesem Zweck wird als Organisationsmassnahme die Streckenkontrolle eingesetzt, die auch überwacht, ob Gesetze, Vorschriften, bauliche Auflagen entlang der Strasse und im Nachbarraum eingehalten und beachtet werden

Aus Urteilen des Bundesgerichtshofes lassen  sich einige Grundsätze formulieren, die Hinweis auf Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflicht ergeben:

....Kontrollen haben regelmässig in angemessen Zeiträumen zu erfolgen.

....Der Umfang der Kontrollen richtet sich insbesondere nach der Verkehrsbedeutung und der Beschaffenheit der Strasse.

....Eine tägliche Kontrolle ist nicht notwendig.

....Für einzelne Strecken können unterschiedliche Wartungshäufigkeiten notwendig werden.

....Bereiche, die nicht vom Streckenwart während der Fahrt durch eine allgemeine Streckenkontrolle erkannt werden, sind einmal monatlich zu kontrollieren.

....Die Kontrolle der Beschilderung (Sichtbarkeit) kann bei Dunkelheit notwendig werden.

Die grundsätzlichen Aufgaben der Strassenunterhaltung haben sich seit der Fertigstellung der ersten Reichsautobahnabschnitte nicht geändert. Sie umfassen im Wesentlichen

....die Streckenwartung

....den Winterdienst

....die Grünpflege

....die Erhaltung der baulichen Anlagen