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Die Streckenwartung erfolgt heutzutage in der Form von täglichen Kontrollfahrten. Im Zuge dieser Kontrollfahrten werden Sicherheitsmängel am Strassenkörpers oder dessen Ausstattung (Markierung, Beschilderung, Schutzplanken) erkannt und behoben oder deren Behebung veranlasst. Des weiteren werden die Autobahnseitenräume auf Besonderheiten hin beobachtet. So wird z.B. im Rahmen der jährlichen Baumschau windbruchgefährdeter Baumbestand registriert, ebenso wird auf die Einhaltung von Rechtsvorschriften im Rahmen von Bautätigkeit in den Randbereichen der Autobahnen geachtet.
So regelte eine in der Form heute nicht mehr gültige “Vorläufige Dienstanweisung für die Überwachung und Unterhaltung der Reichsautobahnen" vom 01.01.1938 den Überwachungsdienst für die Autobahnen:
“Die Straßenwärter fahren täglich ihre Strecke mit dem Kraftwagen oder dem Kraftrad einmal ab. Mindestens einmal im Monat sind diese Fahrten auch bei Dunkelheit auszuführen. Im Laufe von zwei Monaten sollen die Straßenmeister die Fahrbahnen auch einmal zu Fuss begangen haben. Die Strassenunterhaltungsarbeiter sollen so weit wie möglich in diesen Überwachungsdienst eingeschaltet werden. Sie haben hierfür Reinigungsgeräte bei sich zu führen und die notwendigen Unterhaltungsarbeiten (z. B. Reinigung der Fahrbahnen, Bankette, Rast und Parkplätze, Wartung der Bepflanzung) sofort vorzunehmen. Mängel, die sie nicht sofort beheben können, müssen sie unverzüglich dem Straßenmeister melden. "
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